Professionelle und lösungsorientierte Hilfe und Unterstützung durch den Rechtsanwalt bei allen Fragen zum Kindesschutz und Erwachsenenschutzrecht vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Aargau.

Im Aargau nehmen die Familiengerichte die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahr. Die KESB als Teil des Familiengerichts tritt hauptsächlich dann in Erscheinung, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und die Eltern nicht dazu in der Lage sind Abhilfe zu schaffen. Weiter ordnet die KESB Massnahmen bei Erwachsenen an, wenn jemand sich selbst oder dritte erheblich gefährdet (fürsorgerische Unterbringung) oder jemand wegen Urteilsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten zu regeln.

Kontaktieren Sie uns. Wir bieten betroffenen Personen professionelle und lösungsorientierte Hilfe und Unterstützung bei allen Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau. Wir sind für Sie sowohl beratend wie auch prozessierend tätig und übernehmen als Kinderanwalt auch die Vertretung betroffener Kinder im Kindesschutzverfahren.